Bitte vereinbaren Sie Ihre Termine telefonisch oder per E-Mail.
Sie können auch das nebenstehende Kontaktformular nutzen.
Die Abrechnung erfolgt über Sie privat.
Das Honorar für die Therapie kann bei der Einkommensteuererklärung unter der Rubrik “Außergewöhnliche Belastungen” geltend gemacht werden.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, muss dieser spätestens einen Werktag vorher telefonisch (Aufsprechen auf Anrufbeantworter genügt) oder per E-Mail abgesagt werden.
Für Sitzungen, die gar nicht abgesagt werden, wird ein Ausfallshonorar in Höhe des vereinbarten Honorars erhoben.
Zahlreiche Krankenkassen bieten eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung an (das sind meist nur ca. 5-10 €/Monat).Dann können Sie meine Rechnung einreichen und bekommen einen Teil des Betrages (meist ca. 70 %) rückerstattet.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse wegen derlei Möglichkeiten in Verbindung.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in Ausnahmefällen die Kosten für die Therapie beim Heilpraktiker für
Psychotherapie.
Dieser Fall tritt ein, wenn dringender psychotherapeutischer Bedarf nicht zeitnah durch einen niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung erfüllt werden kann.
Dann besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme der Therapie durch die Krankenkasse beim Heilpraktiker für Psychotherapie.
Die Möglichkeit der Kostenerstattung bei Unterversorgung
Falls Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in Ihrer Nähe finden würden, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie - auf dem Wege der Kostenerstattung - die
Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Berufszulassung) aber keine Kassenzulassung besitzt.
In diesem Fall müssen Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen und dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die
Kasse ihrem Antrag stattgegeben hat. Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Behandlers und reichen sie bei Ihrer
Krankenkasse zur Erstattung ein.
Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit von ihren Gebührensätzen und dem tatsächlichen Honorar, das Sie mit dem Therapeuten vereinbart haben.
Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertrags- Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz
bekommen können.
Dokumentieren Sie deshalb Ihre Bemühungen, einen Therapieplatz zu bekommen. Notieren Sie Ihre Anrufe bei den verschiedenen Praxen mit Datum, Uhrzeit und Ergebnis und fügen Sie diese
Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.
(Quelle: www.bdp-verband.org)
Vorteile der Selbstzahlungsleistung:
Soziales Honorar ist unter bestimmten Bedingungen möglich.